Von der Interessensgemeinschaft zum autonomen Referat!

Durch die einstimmige Annahme des Antrags auf Änderung der Satzung der Studierendenschaft im März 2012, haben die Parlamentarier und Parlamentarierinnen des Studierendenparlaments den Weg für die Gründung eines autonomen Referates der behinderten und chronisch kranken Studierenden geebnet (alle Infos zum Antrag und zum Thema: „Autonome Referate“ findet ihr HIER).

Was ist jetzt zu tun?

Sobald die Änderung im Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen steht, kann es zur ersten Vollversammlung der behinderten und chronisch kranken Studierenden der Universität Duisburg Essen kommen. Auf dieser Versammlung werden die referatseigenen Satzung verabschiedet und die ersten Referenten gewählt.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle eingeschriebenen behinderten und chronisch kranken Studierenden der Universität Duisburg Essen. Die Behinderung, bzw. chronischer Erkrankung, muss durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder des behinderten Ausweises erfolgen.

Die Interessensgemeinschaft BckS definiert Behinderung anhand des § 2 SGB IX (Behinderung) und eine chronische Erkrankung anhand der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Was ist die Satzung?

In der Satzung werden gewisse Regeln festgelegt, an die sich die Mitglieder des autonomen Referates halten müssen. Beispiele für solche Regeln sind: der Ablauf der Wahl, Festlegung des Stimmrechts, Dauer der Legislaturperiode, usw.

Eine mögliche Satzung wird demnächst hier vorgestellt.

Was macht ein/e Referent/in? Und wie kann ich eine/r werden?

Ein/e Referent/in wird normalerweise einmal im Jahr auf der Vollversammlung der jeweiligen Interessensgruppe gewählt und bleibt dann ein Jahr im Amt.

Hauptaufgabe eines Referenten, bzw. einer Referentin ist es, die Interessen der jeweiligen Interessensgemeinschaft zu vertreten. Dies kann unterschiedlich aussehen.

Zuerst einmal kümmert er/sie sich um die Organisation von Treffen der Interessensgemeinschaft. Darüber hinaus wird empfohlen, mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde anzubieten, bei der Angehörige der Interessensgemeinschaft zum/zur Referenten/Referentin Kontakt aufnehmen können.

Neben diesen grundlegenden Aufgaben haben die gewählten Personen noch die Möglichkeit verschiedene Veranstaltungen/Aktionen durchzuführen. Beispiele hierfür wären: Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Gastvorlesungen, Informationsabende und vieles mehr.

Wer sich zur Wahl stellen darf (ob die zu wählenden Personen zum Beispiel Mitglied der Interessensgemeinschaft sein muss), muss auf der Vollversammlung geklärt werden. Den gewählten Vertretern/Vertreterinnen wird eine Aufwandsentschädigung bis zu 400 € gezahlt.

Weitere Infos (Bekanntmachung des Wahltermins, etc. folgen in Kürze). Falls ihr Fragen und/oder Anregungen habt, schreibt einfach an: Info[at]bcks-ude.de

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Das StuPa der Uni DuE macht den Weg frei für die Gründung des autonomen Referats für behinderte und chronisch kranke Studierende

Es ist zwar schon etwas länger her, aber am 16.03.2012 war es soweit: Der Antrag auf Änderung der Satzung der Studierendenschaft wurde in der dritten Lesung, wie schon bei den zwei Lesungen zuvor, einstimmig von den gewählten Studierendenvertreter/innen der Universität Duisburg-Essen angenommen! Damit ermöglichen sie der Interessensgemeinschaft der behinderten und chronisch kranken Studierenden (BckS) die Gründung eines autonomen Referats.

Was ist ein autonomes Referat?

Hier zitieren wir am besten aus der Satzung der Studierendenschaft:

„ (2) Frauen, Sportlerinnen und Sportler, Ausländerinnen und Ausländer, Schwule, Bisexuelle und Lesben, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaftsräte bei der Fachschaftskonferenz regeln ihre Angelegenheiten autonom. […]

(3) Zur Regelung der Angelegenheiten werden Räumlichkeiten und Mittel zur Verfügung gestellt, die im Haushaltsplan der Studierendenschaft auszuweisen sind. […]

(5) Die Referentinnen und Referenten der autonomen Referate werden nach der Wahl in den entsprechenden Vollversammlungen auf der folgenden StuPa-Sitzung vom StuPa bestätigt. Sie verbleiben weiterhin im Amt, unabhängig vom Ergebnis dieser Bestätigung.

(6) Autonome Referate besitzen kein Stimmrecht im AStA.“

(Satzung der Studierendenschaft der ABS.2 §16 Universität Duisburg-Essen)

Vereinfacht gesagt bedeutet das: Die in der Satzung der Studierendenschaft unter Abs. 2 § 16 aufgelisteten Interessensgemeinschaft bekommen ihre Mittel zwar aus dem, dem AStA zur Verfügung stehenden Budget (13 € pro Student/in im Semester), ihre Angelegenheiten, wie die Wahl der Referenten/innen, die Ausführung und Planung von Versammlungen und/oder Veranstaltungen usw., regeln die sie jedoch vom übrigen AStA unabhängig (autonom).

Warum sind die behinderten und chronisch kranken Studierenden in der Satzung der Studierendenschaft nicht mit aufgeführt?

Der Antrag zur Aufnahme der behinderten und chronisch kranken Studierenden in den §16 ist zwar im letzten Jahr im Studierendenparlament gestellt und im April diesen Jahres einstimmig angenommen worden, die Änderung kann aber erst in die Satzung aufgenommen werden, wenn sie offiziell im Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen publik gemacht worden ist. Dies ist bis jetzt noch nicht geschehen, wird aber bald erfolgen.

Was bedeutet die Aufnahme in die Satzung für die BckS?

Vor der Annahme des Antrags im Studierendenparlament war die Interessensgemeinschaft auf Gelder und Unterstützung aus Gremien der Studierendenschaft, sowie der Universität angewiesen. Die aktiven Mitglieder machen ihre Arbeit momentan unentgeltlich neben ihrem Studium.

Durch die Aufnahme in die Satzung der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen,  haben die BckS die Möglichkeit (und auch das Recht) ein eigenes Budget aus den Geldern des AStAs zu erhalten. Mit diesem Geld können verschiedene Projekte, Veranstaltungen und Werbematerial finanziert werden. Aber auch die Vertreter der Interessensgruppe können für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung von bis zu 400 € erhalten.

Was sind die nächsten Schritte?

Diese Frage wird in einem anderen Artikel behandelt. KLICK HIER

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Neues Design! Jetzt noch barrierefreier!

Nach einer kleinen Bastelsession erscheint der Blog nun im neuen Design. Durch das neue Theme ist das Scrollen auf der Seite vereinfacht und es kann besser heran gezoomt werden.

Gute Nacht!

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Workshop: “Diversity als Teil der Hochschulstrategie” vom 4.-6.11.2011 in Hamburg

 Die BAG Behinderung und Studium e.V. lädt zu ihrem nächsten Workshop mit dem Thema “Diversity als Teil der Hochschulstrategie” vom 4.-6.11.2011 in Hamburg ein. Hier ein Auszug aus der Einladung:

Seit März 2009 ist die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“(BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Sie beinhaltet in Artikel 24 das Recht auf inklusive Bildung, eingeschlossen die Hochschulbildung. Dies stellt die vorhandene Verpflichtung der Hochschulen zur Schaffung barrierefreier Studienbedingungen auf eine neue Grundlage und verleiht ihr einen neuen Schub. Der Workshop soll einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Konvention an den Hochschulen sowie einen kurzen Einblick in die UN-Behindertenrechtskonvention mit besonderem Augenmerk auf Artikel 24 geben.

Die komplette Einladung mit der Tagesordnung, Hinweisen zur Anreise und dem Anmeldeformular findet ihr: HIER

 

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“Internationale Freiwilligendienste – alle inklusive!” – kurzfristige Einladung

Bezev (Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.) veranstalten in Kooperation mit dem Behindertenreferat des AStA der Universität Münster Workshops zum Thema Freiwiligendienst mit Behinderung.

Die Workshops richten sich an junge Erwachsene mit Behinderung (vorwiegend 18-28 Jahre), die sich vorstellen können, einen Freiwilligendienst in Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas oder Osteuropas zu machen.

Der nächste Workshop  findet bereits am *16. April 2012*, 14.30 – 16.30 und 16.30 – 18.30 Uhr in der Katholischen Hochschule in Münster statt. Die Anmeldung ist auch noch über den 5. April hinaus möglich – allerdings können die Veranstalter dann nicht 100% eine/n Gebärdendolmetscher/in gewährleisten.

/bezev/ ist ein anerkannter Träger für das “weltwärts”-Programm und ermöglicht Menschen mit und ohne Behinderung die Teilnahme am Freiwilligendienst “weltwärts”. In einem 3-jährigen Pilotprojekt “weltwärts-alle inklusive!” möchte bezev träger- und programmübergreifend den fachlichen Austausch fördern und ein Konzept für die Gestaltung eines inklusiven Freiwilligendienstes für die Zukunft erarbeiten.

Es geht ihnen also nicht nur darum, den aktuellen Workshop zu bewerben, sondern gerne auch darum, über die Veranstaltung hinaus interessierte Menschen mit Behinderung über ihre Möglichkeiten zu informieren.

Hier findet ihr den Flyer zum Workshop: Bitte hier klicken

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Die INTAMT lädt zum Fachkräfteaustausch nach Moskau

Deutsch-Russischer Fachkräfteaustausch in Moskau Thema: „Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung in die Ausbildungs- und Arbeitswelt“

07.Mai – 13.Mai 2012, Moskau, Russische Föderation

Im Rahmen der Jugendbegegnungen, die INTAMT (Internationale Akademie für Managment und Technologie) e. V. seit 2010 mit Unterstützung der Stiftung deutsch-russischer Jugendaustausch durchführt, sind bereits viele Kontakte aus dem Bereich der Jugendhilfe und Behindertenarbeit geknüpft worden. Viele Fachkräfte und Experten haben sie im Laufe dieser Begegnungen unterstützt, deshalb möchten sie nun auch Fachkräften eine Plattform bieten, wo sie sich mit ihren Kollegen austauschen und neue Ideen für gemeinsame Aktivitäten im Rahmen der internationalen Behindertenarbeit entwickeln können.

Mit der Fachkräftemaßnahme in Moskau wollen INTAMT e. V. und die russische Behindertenorganisation „Piligrim“ einen Austausch von Experten initiieren, die in Deutschland und Russland mit behinderten Jugendlichen arbeiten. Auf die Initiative in Russland folgt im Oktober 2012 ein Gegenbesuch aus Moskau nach Düsseldorf.
Die langfristige Perspektive des Austausches ist es ein nachhaltiges Netzwerk aufzubauen, um die Lage der Behinderten über Grenzen hinweg zu verbessern und die Verbreitung der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern. Aus diesem Grund besteht im Anschluss die Möglichkeit an weiteren Projekten zum Thema teilzunehmen.

Ziel der Maßnahme ist Fachkräfte aus Einrichtungen zusammenführen, die mit behinderten Jugendlichen arbeiten. Experten aus Deutschland können sich im Rahmen dieser Veranstaltung einen Eindruck von der Arbeit mit behinderten Jugendlichen in der Russischen Föderation machen und sich Vorort über den Stand der Behindertenpolitik erkundigen. Im Mittelpunkt des Reiseprogramms steht der eingeplante Besuch der internationalen Messe für Menschen mit Behinderung in Russland „Intergration.Life.Society“.

Der Fachkräfteaustausch findet parallel zu der deutsch-russischen Jugendbegegnung in Moskau statt. Somit will INTAMT erreichen, dass die Jugendlichen ihre Ideen direkt mit Fachleuten und Entscheidungsträgern Vorort diskutieren können. Sie streben an, dass sich beide Interessensgruppen vernetzen und sich gemeinsam für die Verbesserung der Lebensbedingungen von jungen Menschen mit Behinderung in ihren Ländern engagieren und einsetzen.

Die INTAMT freut sich über Fachkräfte und Experten, die ihre Erfahrungen mit russischen Kollegen austauschen und diese Begegnung mit Leben füllen wollen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.
Der Fachkräfteaustausch ist eine Fachstudienreise und kann als Fortbildungsmaßnahme gegenüber dem Arbeitgeber deklariert werden.

Reise-, Visa-, Hotel-  und Verpflegungskosten werden vollständig von Organisatoren getragen. Russische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

Anmeldefrist: bis 23.04

Für Anmeldung und weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
INTAMT e.V.
Aleksandra Ilina
Marketing & Kommunikation
0211-55044572
aleksandra.ilina(at)intamt.de

 

Quelle: http://www.intamt.de/index.php/53/articles/696.html

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Die INTAMT lädt zum Jugendforum in Russland ein

Deutsch-Russisches Jugendforum in Moskau

Thema: „Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung in die Ausbildungs- und Arbeitswelt“
07.Mai – 13.Mai 2012, Moskau, Russische Föderation

Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland zwischen 16 und 26 Jahren gesucht!

Konkrete Ziele verfolgen, Vorhaben umsetzen, im eigenen Land etwas bewegen, damit junge Menschen mit Behinderung in die Ausbildungs- und Arbeitswelt besser integriert werden. Diese Motivation soll insgesamt 30 deutsche und russische Jugendliche mit und ohne Behinderung in Moskau wieder zusammenführen.
INTAMT (Internationale Akademie für Managment und Technologie) e.V. engagiert sich seit 2005 für den deutsch-russischen Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch. Einen thematischen Schwerpunkt bildet dabei die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Seit 2007 wird jährlich eine deutsch-russische Konferenz zu diesem Themenkomplex im Rahmen der Messe REHACARE in Düsseldorf, der weltweit größten Messe für Menschen mit Behinderung, durchgeführt.
2010 wurde die Konferenz zum ersten Mal von einem deutsch-russischen Jugendforum begleitet. Der lebendige und kreative Gedankenaustausch unter den Jugendlichen gab den Anstoß, das Jugendforum 2011 in Russland und danach  in Düsseldorf zu wiederholen.
Den Rahmen  für das Jugendforum 2012, das für Mai in Moskau geplant ist,  bietet die Messe für Menschen mit Behinderung „Integrazija. Life“ (Integration. Leben. Gesellschaft), die vom 10. bis 12. Mai im Expo-Zentrum Moskau zum zweiten Mal stattfindet.

Die INTAMT freut sich über engagierte und kreative junge Menschen (mit und ohne Behinderung), die sich für das Thema Inklusion interessieren, kreative Ideen mitbringen und am Projekt mitwirken wollen! Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
Reise-, Visum- und Verpflegungskosten werden vollständig durch die Organisatoren getragen. Russische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

Den Anmeldebogen findet man Hier
Für Anmeldung und weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
INTAMT e.V.
Aleksandra Ilina
Marketing & Kommunikation
0211-55044572
aleksandra.ilina@intamt.de

 

Quelle: http://www.intamt.de/index.php/intamt-news/articles/deutsch-russisches-jugendforum-in-moskau.html

 

 

 

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DoBuS-Absolvierendentag 2012

DOBUS LogoAm 4. Juli findet der DoBus-Absolvententag 2012 in Dortmund statt. HIer sind alle Infos zur Veranstaltung:

Auch in diesem Jahr veranstaltet das Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium einen Absolvierendentag. Die Informationsveranstaltung mit dem Titel “Studium und dann? – Berufseinstieg mit Behinderung oder chronischer Krankheit” richtet sich an Studierende, Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.
Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitsverwaltung, des Integrationsamtes sowie Berufseinsteiger und -einsteigerinnen mit Behinderung informieren über Unterstützungsmöglichkeiten und Herausforderungen rund um den Berufseinstieg.
Themenschwerpunkte hierbei sind:

. Beratungs- und Unterstützungsangebote beim Übergang vom Studium in den Beruf . Bewerbung und Vorstellungsgespräch: Behinderung – Hemmnis oder Ressource?
. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten . Erfahrungsberichte aus der Praxis

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 4. Juli 2012 von 10.00 bis ca.
15.30 Uhr im Internationalen Begegnungszentrum der TU Dortmund, Emil-Figge-Str. 59, statt.
Anmeldeschluss ist der 13. Juni 2012. Das Anmeldeformular findet man hier.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an:
andrea.hellbusch[at]tu-dortmund.de

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Die Universitätsbibliothek Duisburg – Essen: “Angebote nach Maß für Menschen mit Behinderungen”

Die Universitätbibliothek Duisburg – Essen ist schon länger auf Studierende mit Behinderung u./o. chronischer Erkrankung eingestellt. Auf einer Informationsseite der UB (klicke hier) kann man sich über die barrierefreien Gebäudezugänge und mögliche Hindernisse informieren. Des Weiteren findet ihr dort Infomationen, über spezielle Arbeitsplätze für Sehbeeinträchtigte und über besondere Angebote, wie z.B. die Möglichkeit der Ausleihfristverlängerung.

Die UB ist auch interessiert daran Lösungen zu finden, wenn einzelne Personen spezifischen Assistenzbedarf haben, der bislang von ihrem Angebot nicht abgedeckt wird. Falls Ihr Fragen und Vorschläge habt, meldet Euch bei uns (info[at]bcks-ude.de). Wir leiten Eure Anfrage dann ggf. weiter.

Den Link zu den Angeboten findet ihr ab sofort auch in unserer Linkliste, unter dem Punkt: Hochschule.

 

 

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Am 14.12: “Expertenchat zum Thema: Schwerhörige Menschen im Studium und Beruf”

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. bietet am Mittwoch, den 14.12.2011 von 19:00 bis 20:00 Uhr auf www.hoer-werk.de einen Expertenchat mit dem Bundesvorstandsmitglied der BHSA e.V. Karin Müller Schmied zum Thema “Schwerhörige Menschen im Studium und Beruf” an.

Mehr Infos: Deutscher Schwerhörigenbund e.V.

 

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