Wahlbekanntmachung und Einladung zur Vollversammlung für die Wahl zum autonomen Referat für behinderte und/oder chronisch kranke Studierende (BckS) der UDE
Die Wahl des BckS-Referates erfolgt im Rahmen einer Vollversammlung
am Freitag, den 27. Oktober 2017 von 10–12 Uhr im Raum R09 S04 B02.
Wir schlagen folgende Tagesordnung vor:
1.) Begrüßung/Formalia
2.) Berichte
3.) Anträge
4.) Wahlen
5.) Verschiedenes
Erklärung des Wahlsystems
Die Wahlen zum BckS-Referat finden frei, gleich und geheim statt. Aktiv wahlberechtigt sind alle behinderte und/oder chronisch kranke Studierende der UDE. Passiv wahlberechtigt sind alle Studierende der UDE.
Die Kandidaturerklärungen müssen spätestens sieben Tage vor der Vollversammlung beim BckS-Wahlausschuss unter Angabe des vollständigen Namens, der Matrikelnummer, der aktuellen Anschrift und einer gültigen Studienbescheinigung eingereicht werden. Der BckS-Wahlausschuss bestätigt den Erhalt der Kandidaturerklärung per E-Mail.
Um die Wahlberechtigung zu überprüfen, müssen die Wählerinnen und Wähler auf der Vollsammlung dem BckS-Wahlausschuss eine gültige Studienbescheinigung vorlegen. Zudem müssen sie ihre Behinderung oder chronische Erkrankung nachweisen (entweder durch den Schwerbehindertenausweis, ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Beauftragten für Behinderung im Studium).
Näheres regelt die Wahlordnung der Studentinnen und Studenten der Universität Duisburg-Essen des BckS, des Autonomen Referats für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und deren Freundinnen und Freunde an der Universität Duisburg-Essen.
Kontakt
BckS-Wahlausschuss
Universität Duisburg-Essen
wahl.bcks.unidue@gmail.com
Essen, den 28.09.17
Benjamin Grabowski, Sascha Lücker, Joséfine Charlott Platz, Olga Reyes-Schneider