Von der Interessensgemeinschaft zum autonomen Referat!

Durch die einstimmige Annahme des Antrags auf Änderung der Satzung der Studierendenschaft im März 2012, haben die Parlamentarier und Parlamentarierinnen des Studierendenparlaments den Weg für die Gründung eines autonomen Referates der behinderten und chronisch kranken Studierenden geebnet (alle Infos zum Antrag und zum Thema: „Autonome Referate“ findet ihr HIER).

Was ist jetzt zu tun?

Sobald die Änderung im Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen steht, kann es zur ersten Vollversammlung der behinderten und chronisch kranken Studierenden der Universität Duisburg Essen kommen. Auf dieser Versammlung wird die referatseigenen Satzung verabschiedet und die ersten Referenten/innen werden gewählt.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle eingeschriebenen behinderten und chronisch kranken Studierenden der Universität Duisburg Essen. Die Behinderung, bzw. chronischer Erkrankung, muss durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder des Behindertenausweises erfolgen.

Die Interessensgemeinschaft BckS definiert Behinderung anhand des § 2 SGB IX (Behinderung) und eine chronische Erkrankung anhand der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Was ist die Satzung?

In der Satzung werden gewisse Regeln festgelegt, an die sich die Mitglieder des autonomen Referates halten müssen. Beispiele für solche Regeln sind: der Ablauf der Wahl, Festlegung des Stimmrechts, Dauer der Legislaturperiode, usw.

Eine mögliche Satzung wird demnächst hier vorgestellt.

Was macht ein/e Referent/in? Und wie kann ich eine/r werden?

Ein/e Referent/in wird normalerweise einmal im Jahr auf der Vollversammlung der jeweiligen Interessensgruppe gewählt und bleibt dann ein Jahr im Amt.

Hauptaufgabe eines Referenten, bzw. einer Referentin ist es, die Interessen der jeweiligen Interessensgemeinschaft zu vertreten. Dies kann unterschiedlich aussehen.

Zuerst einmal kümmert er/sie sich um die Organisation von Treffen der Interessensgemeinschaft. Darüber hinaus wird empfohlen, mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde anzubieten, bei der Angehörige der Interessensgemeinschaft zum/zur Referenten/Referentin Kontakt aufnehmen können.

Neben diesen grundlegenden Aufgaben haben die gewählten Personen noch die Möglichkeit verschiedene Veranstaltungen/Aktionen durchzuführen. Beispiele hierfür wären: Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Gastvorlesungen, Informationsabende und vieles mehr.

Wer sich zur Wahl stellen darf (ob die zu wählenden Personen zum Beispiel Mitglied der Interessensgemeinschaft sein muss), muss auf der Vollversammlung geklärt werden. Den gewählten Vertretern/Vertreterinnen wird eine Aufwandsentschädigung bis zu 400 € gezahlt.

Weitere Infos (Bekanntmachung des Wahltermins, etc. folgen in Kürze). Falls ihr Fragen und/oder Anregungen habt, schreibt einfach an: Info[at]bcks-ude.de

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