Behinderung & chronische Erkrankung

Was ist eine Behinderung? Was eine chronische Erkrankung?

Hier zwei Definitionen:

§ 2 SGB IX Behinderung

(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

(Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/2.html)

 

Chronische Erkrankung

Eine Krankheit gilt lt. den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses(G-BA) als schwerwiegend chronisch, wenn die Erkrankung wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Kontinuierlich medizinisch versorgt werden, um zu vermeiden, dass sich die                     Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmert,
  • die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität durch die gesundheitliche Beeinträchtigung dauerhaft beeinträchtigt wird.
  • Feststellung eines GdB von mindestens 60
  •  Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe 2 oder 3
  •  Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent

(Quelle: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/8/)

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