Praktika-Möglichkeiten für Studierende und junge Absolventen mit Behinderung

Jedes Jahr vergibt das Sekretariat des Europäischen Parlaments hunderte Praktika, einschließlich speziellen Programmen für Menschen mit Behinderungen. Ab dem 15. August sind wieder Bewerbungen möglich.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage des Europäischen Parlamentes

(Quelle: Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung der Universität Duisburg Essen)

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Praktika-Möglichkeiten für Studierende und junge Absolventen mit Behinderung

Die RehaCare-Fachmesse in Düsseldorf: Selbstbestimmt leben

Vom 10. bis zum 13. Oktober findet wieder die RehaCare, die internationale Fachmesse für Rehabilitation, Pflege, Prävention und Integration in den Messehallen Düsseldorf statt.

Nähere Informationen zur Messe findet Ihr auf der Homepage der RehaCare

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Die RehaCare-Fachmesse in Düsseldorf: Selbstbestimmt leben

Heute schon getastet? – Die Umwelt mit anderen Sinnen begreifen.

Am Sonntag, den 26.08.2012 ist es soweit sowohl für Sehende als auch „Nichtsehende“ kann das  Skulpturenmuseum im Lehmbruck Museum, Duisburg eine besondere Sinnes-Erfahrung bieten.

Wer Lust und Laune hat sich auf eine Entdeckungsreise der Sinne mit der Museumspädagogin Sybille Kastner zu begeben,  trifft sich in der Kassenhalle des Lehmbruck Museums. Die Führung beginnt um 11.30 Uhr, die Teilnahme ist kostenlos, erhoben wird lediglich der reguläre Eintrittspreis von 8,- / 5,- Euro, Begleitperson frei. Falls Sie von der Bushaltestelle „Lehmbruck Museum“ abholen werden müssen, melden Sie sich bitte rechtzeitig unter unten stehenden Kontakt an. Blindenhunde können mitgenommen werden.

Weitere Informationen: Tel.: +49 (0) 203 283 2195 oder kunstvermittlung@lehmbruckmuseum.de

 

(Quelle: http://www.uni-due.de/beratung-inklusion-behinderung/aktuelles.shtml)

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Heute schon getastet? – Die Umwelt mit anderen Sinnen begreifen.

Fachtagung zum Thema „Studium und Behinderung in NRW“

Das Mitglied des Bundestages Markus Kurth sowie die Fachschaft Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund laden ein zur Fachtagung zum Thema „Studium und Behinderung in NRW“.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 11.10.2012 von 18:00 bis 21:00 Uhr im Internationalen Begegnungszentrum (IBZ) in Dortmund statt. Ziel ist der Austausch mit Interessensvertreterinnen und -vertretern aus Politik, Wissenschaft und der Studierenden, um konkrete Forderungen im Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu generieren.

Ausführlichere Informationen erhaltet Ihr auf der Webpräsenz der Fachschaft Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Fachtagung zum Thema „Studium und Behinderung in NRW“

Umfrage zum Projekt „Nachhaltige Stadt der Zukunft“

Liebe Blogbesucher/innen,

die Siemens AG hat das Projekt „Nachhaltige Stadt der Zukunft“ ins Leben gerufen und möchte hierzu eine deutschlandweite Studie, die von der HAW Hamburg betreut wird, in 30 Städten durchführen.

Wir finden diese Umfrage zu diesem wichtigen Thema unterstüzenswert und bitten Euch daran teilzunehmen:

Für Studierende am Standort Duisburg: https://eqa.haw-hamburg.de/evasys_02/indexstud.php?typ=html&user_tan=Duisburg

Für Studierende am Standort Essen: https://eqa.haw-hamburg.de/evasys_02/indexstud.php?typ=html&user_tan=Essen

Die Befragung nimmt nur ca. 10 Minuten in Anspruch. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um eine anonyme Befragung unter Berücksichtigung der allgemeinen Datenschutzrichtlinien.

Die Studie hat das Ziel Wünsche, Erwartungen und Vorstellungen über die nachhaltige Stadt der Zukunft aufzugreifen. Besonders wichtig ist Siemens hierbei die Sichtweise der „nächsten Generation“: den Studierenden von heute und Entscheidern von morgen. Ferner soll herausgefunden werden, wie die Perspektiven Ihrer Stadt in den Bereichen Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz wahrgenommen werden.

Bitte nehmt Teil und verbreitet diese Nachricht!

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Umfrage zum Projekt „Nachhaltige Stadt der Zukunft“

Einladung zum Workshop „weltwärts alle inklusive“ (12.-14.6.2012 in Essen). Der AStA übernimmt Teilnahmegebühr!

Freiwillige mit Behinderung sind in internationalen Freiwilligendiensten deutlich unterrepräsentiert. So haben am weltwärts-Programm, dem Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), seit 2008 von rund 10.000 jungen Erwachsenen nur etwa 5 Freiwillige mit einer Behinderung teilgenommen.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit internationale Freiwilligendienste inklusiv werden? Welche Herausforderungen sehen die verschiedenen Akteure wie Partner- und Empfängerorganisationen im Süden, Entsendeorganisationen und die jungen Erwachsenen selbst?
Diese Fragen wollen wir gemeinsam mit Ihnen auf dem internationalen Workshop diskutieren und (gemeinsam mit Selbstvertretungsorganisationen) konkrete Handlungsansätze erarbeiten.

Eingeladen sind:
– Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung
– ehemalige Freiwillige mit Behinderung
– Partnerorganisationen (aus Afrika, Lateinamerika, Osteuropa und Asien)
– deutsche Entsendeorganisationen
– weitere Träger im Bereich internationale Jugendmobilität und Jugendarbeit
– Personen aus Politik und Wissenschaft
– Interessierte an einem Freiwilligendienst
– weitere Interessierte am Thema

Für fünf Studierende der Universität Duisburg-Essen mit einer chronischen
Erkranung oder Behinderung werden die Kosten bei der Teilnahme an diesem Workshop vom AStA übernommen.

Meldet Euch einfach bei uns: Info[at]bcks-ude.de

Weiter Infos findet Ihr: >>Hier<<

Veröffentlicht unter Allgemein, BckS - Informationen, Informationen | Kommentare deaktiviert für Einladung zum Workshop „weltwärts alle inklusive“ (12.-14.6.2012 in Essen). Der AStA übernimmt Teilnahmegebühr!

Workshop „Finanzierung von Hilfsmitteln im Studium“ am 08 -10 Juni in Münster

Die BAG Behinderung und Studium e.V. lädt zu einem Workshop mit dem Thema “Finanzierung von Hilfsmitteln im Studium” in Münster ein. Thema sind verschiedene Finanzierungsoptionen für technische Hilfsmittel, die behinderten und chronisch kranken Studierenden während ihrer Studienzeit zur Verfügung stehen.

Daneben wird ein kompakter Überblick zu Nachteilsausgleichen im Studium geboten.

Es sind noch kurzfristig Plätze frei! Erkundigt Euch!

>>Hier<< findet Ihr weitere Infos.

Das Anmeldungsformular findet Ihr >>Hier<<

Veröffentlicht unter Allgemein, Informationen | Kommentare deaktiviert für Workshop „Finanzierung von Hilfsmitteln im Studium“ am 08 -10 Juni in Münster

Von der Interessensgemeinschaft zum autonomen Referat!

Durch die einstimmige Annahme des Antrags auf Änderung der Satzung der Studierendenschaft im März 2012, haben die Parlamentarier und Parlamentarierinnen des Studierendenparlaments den Weg für die Gründung eines autonomen Referates der behinderten und chronisch kranken Studierenden geebnet (alle Infos zum Antrag und zum Thema: „Autonome Referate“ findet ihr HIER).

Was ist jetzt zu tun?

Sobald die Änderung im Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen steht, kann es zur ersten Vollversammlung der behinderten und chronisch kranken Studierenden der Universität Duisburg Essen kommen. Auf dieser Versammlung wird die referatseigenen Satzung verabschiedet und die ersten Referenten/innen werden gewählt.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle eingeschriebenen behinderten und chronisch kranken Studierenden der Universität Duisburg Essen. Die Behinderung, bzw. chronischer Erkrankung, muss durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder des Behindertenausweises erfolgen.

Die Interessensgemeinschaft BckS definiert Behinderung anhand des § 2 SGB IX (Behinderung) und eine chronische Erkrankung anhand der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Was ist die Satzung?

In der Satzung werden gewisse Regeln festgelegt, an die sich die Mitglieder des autonomen Referates halten müssen. Beispiele für solche Regeln sind: der Ablauf der Wahl, Festlegung des Stimmrechts, Dauer der Legislaturperiode, usw.

Eine mögliche Satzung wird demnächst hier vorgestellt.

Was macht ein/e Referent/in? Und wie kann ich eine/r werden?

Ein/e Referent/in wird normalerweise einmal im Jahr auf der Vollversammlung der jeweiligen Interessensgruppe gewählt und bleibt dann ein Jahr im Amt.

Hauptaufgabe eines Referenten, bzw. einer Referentin ist es, die Interessen der jeweiligen Interessensgemeinschaft zu vertreten. Dies kann unterschiedlich aussehen.

Zuerst einmal kümmert er/sie sich um die Organisation von Treffen der Interessensgemeinschaft. Darüber hinaus wird empfohlen, mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde anzubieten, bei der Angehörige der Interessensgemeinschaft zum/zur Referenten/Referentin Kontakt aufnehmen können.

Neben diesen grundlegenden Aufgaben haben die gewählten Personen noch die Möglichkeit verschiedene Veranstaltungen/Aktionen durchzuführen. Beispiele hierfür wären: Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Gastvorlesungen, Informationsabende und vieles mehr.

Wer sich zur Wahl stellen darf (ob die zu wählenden Personen zum Beispiel Mitglied der Interessensgemeinschaft sein muss), muss auf der Vollversammlung geklärt werden. Den gewählten Vertretern/Vertreterinnen wird eine Aufwandsentschädigung bis zu 400 € gezahlt.

Weitere Infos (Bekanntmachung des Wahltermins, etc. folgen in Kürze). Falls ihr Fragen und/oder Anregungen habt, schreibt einfach an: Info[at]bcks-ude.de

Veröffentlicht unter BckS - Informationen, BckS - Veranstaltung, Gründung autonomes Referat, Informationen | Kommentare deaktiviert für Von der Interessensgemeinschaft zum autonomen Referat!

Das StuPa der Uni DuE macht den Weg frei für die Gründung des autonomen Referats für behinderte und chronisch kranke Studierende

Es ist zwar schon etwas länger her, aber am 16.03.2012 war es soweit: Der Antrag auf Änderung der Satzung der Studierendenschaft wurde in der dritten Lesung, wie schon bei den zwei Lesungen zuvor, einstimmig von den gewählten Studierendenvertreter/innen der Universität Duisburg-Essen angenommen! Damit ermöglichen sie der Interessensgemeinschaft der behinderten und chronisch kranken Studierenden (BckS) die Gründung eines autonomen Referats.

Was ist ein autonomes Referat?

Hier zitieren wir am besten aus der Satzung der Studierendenschaft:

„ (2) Frauen, Sportlerinnen und Sportler, Ausländerinnen und Ausländer, Schwule, Bisexuelle und Lesben, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaftsräte bei der Fachschaftskonferenz regeln ihre Angelegenheiten autonom. […]

(3) Zur Regelung der Angelegenheiten werden Räumlichkeiten und Mittel zur Verfügung gestellt, die im Haushaltsplan der Studierendenschaft auszuweisen sind. […]

(5) Die Referentinnen und Referenten der autonomen Referate werden nach der Wahl in den entsprechenden Vollversammlungen auf der folgenden StuPa-Sitzung vom StuPa bestätigt. Sie verbleiben weiterhin im Amt, unabhängig vom Ergebnis dieser Bestätigung.

(6) Autonome Referate besitzen kein Stimmrecht im AStA.“

(Satzung der Studierendenschaft der ABS.2 §16 Universität Duisburg-Essen)

Vereinfacht gesagt bedeutet das: Die in der Satzung der Studierendenschaft unter Abs. 2 § 16 aufgelisteten Interessensgemeinschaft bekommen ihre Mittel zwar aus dem, dem AStA zur Verfügung stehenden Budget (13 € pro Student/in im Semester), ihre Angelegenheiten, wie die Wahl der Referenten/innen, die Ausführung und Planung von Versammlungen und/oder Veranstaltungen usw., regeln die sie jedoch vom übrigen AStA unabhängig (autonom).

Warum sind die behinderten und chronisch kranken Studierenden in der Satzung der Studierendenschaft nicht mit aufgeführt?

Der Antrag zur Aufnahme der behinderten und chronisch kranken Studierenden in den §16 ist zwar im letzten Jahr im Studierendenparlament gestellt und im April diesen Jahres einstimmig angenommen worden, die Änderung kann aber erst in die Satzung aufgenommen werden, wenn sie offiziell im Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen publik gemacht worden ist. Dies ist bis jetzt noch nicht geschehen, wird aber bald erfolgen.

Was bedeutet die Aufnahme in die Satzung für die BckS?

Vor der Annahme des Antrags im Studierendenparlament war die Interessensgemeinschaft auf Gelder und Unterstützung aus Gremien der Studierendenschaft, sowie der Universität angewiesen. Die aktiven Mitglieder machen ihre Arbeit momentan unentgeltlich neben ihrem Studium.

Durch die Aufnahme in die Satzung der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen,  haben die BckS die Möglichkeit (und auch das Recht) ein eigenes Budget aus den Geldern des AStAs zu erhalten. Mit diesem Geld können verschiedene Projekte, Veranstaltungen und Werbematerial finanziert werden. Aber auch die Vertreter der Interessensgruppe können für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung von bis zu 400 € erhalten.

Was sind die nächsten Schritte?

Diese Frage wird in einem anderen Artikel behandelt. KLICK HIER

Veröffentlicht unter Allgemein, BckS - Informationen, Gründung autonomes Referat, Informationen | Kommentare deaktiviert für Das StuPa der Uni DuE macht den Weg frei für die Gründung des autonomen Referats für behinderte und chronisch kranke Studierende

Neues Design! Jetzt noch barrierefreier!

Nach einer kleinen Bastelsession erscheint der Blog nun im neuen Design. Durch das neue Theme ist das Scrollen auf der Seite vereinfacht und es kann besser heran gezoomt werden.

Gute Nacht!

Veröffentlicht unter BckS - Informationen, Informationen | Kommentare deaktiviert für Neues Design! Jetzt noch barrierefreier!